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AGB.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der HR Concierge GmbH (nachfolgend „Dienstleister“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland.


Der Dienstleister bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • HR-Services und Personaladministration (z. B. Vertragsmanagement, Lohnadministration, Onboarding-Programme)

  • Interim HR Management

  • Employer Branding & Recruiting Support

  • Organisation von Seminaren, Workshops und Firmenanlässen (physisch, hybrid oder virtuell)

  • Concierge Services für KMUs (z. B. Terminmanagement, Reisebuchungen, Office-Management)

 

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Dienstleister deren Anwendung ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot des Dienstleisters annimmt oder der Dienstleister die Beauftragung schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Projektplan. Änderungen oder Erweiterungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Der Dienstleister ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen qualifizierte Partner oder Subunternehmer beizuziehen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder Vertrag festgelegten Preis bzw. den vereinbarten Stundensätzen.

  2. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  4. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p. a. (Art. 104 OR) zu verlangen sowie weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten.

5. Spesen und Nebenkosten

  1. Spesen wie Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie weitere Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehen, werden dem Kunden zusätzlich zur vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt.

  2. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug werden mit CHF 0.70 pro Kilometer verrechnet. Bahn- und Flugreisen erfolgen nach Absprache mit dem Kunden.

  3. Übernachtungskosten werden in angemessenen Hotels (Mittelklasse) geltend gemacht.

  4. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.

7. Haftung

Der Dienstleister haftet unbeschränkt ausschliesslich für Schäden, die er vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

 

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschliesslich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf.

In diesen Fällen ist die Haftung des Dienstleisters – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach insgesamt auf die im betreffenden Vertragsjahr vom Kunden an den Dienstleister bezahlte Vergütung beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Jegliche Haftung für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder sonstige reine Vermögensnachteile wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Dienstleister schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erfolg. Insbesondere übernimmt der Dienstleister keine Garantie für das Erreichen bestimmter Ziele, Ergebnisse oder Erwartungen des Kunden.

Für Leistungen von beigezogenen Partnern, Hilfspersonen oder Subunternehmern haftet der Dienstleister ausschliesslich für deren sorgfältige Auswahl. Eine Haftung für deren Handlungen oder Unterlassungen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8. Gewährleistung

Der Dienstleister erbringt seine Leistungen sorgfältig und fachgerecht nach den anerkannten Standards. Einen bestimmten Erfolg (z. B. erfolgreiche Stellenbesetzung, fehlerfreie Durchführung von Events oder bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse) kann er nicht garantieren.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

  • Projektbezogene Verträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

  • Laufende Verträge (z. B. für Interim HR Management oder administrative Services) können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

10. Datenschutz

Der Dienstleister verpflichtet sich zur Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Personenbezogene Daten werden ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung  zu entnehmen.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werden, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geheim zu halten.

12. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

  2. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Dienstleisters.

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